ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF VON HACH® PRODUKTEN

In diesem Dokument sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Vertrieb von Waren („Waren“) und Dienstleistungen („Dienstleistungen“) durch die Hach Lange GmbH, Österreich („Hach“) an den Erstkunden („Käufer“) festgelegt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, bezeichnet „Hach“ nur die Hach Lange GmbH und keine weiteren, verbundenen Unternehmen. Diese AGB regeln die Rechte, Pflichten und Ansprüche von Hach und dem Käufer in Bezug auf alle Angebote und alle darauf bezogenen Bestellungen oder Kaufverträge über Waren und/ oder Dienstleistungen. Diese AGB finden gleichermaßen Anwendung auf Waren und Dienstleistungen, die gemeinsam auch als „Produkte“ bezeichnet werden, mit Ausnahme solcher Regelungen, die sich speziell nur auf Waren oder Produkte beziehen, und insbesondere mit der Ausnahme von § 14, der zusätzliche bzw. abweichende Bestimmungen für durch Hach erbrachte Dienstleistungen trifft.


1. ANWENDUNG DER AGB: Diese AGB werden unmittelbar und/ oder durch Bezugnahme Bestandteil der Angebote oder Angebotsbestätigungen Hachs. Die AGB sind nur auf Unternehmer und öffentliche Körperschaften und Sondervermögen anwendbar. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Zusätzliche oder abweichende Vertragsbedingungen des Käufers weist Hach zurück, ungeachtet des Umfangs oder der Art der Abweichung, und unabhängig davon, ob Hach die Bestellung des Käufers über Waren und/ oder Dienstleistungen annimmt.



2. VERTRAGSABSCHLUSS: Ein Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag (jeweils ein „Vertrag“) kommt unter Einbeziehung dieser AGB folgendermaßen zustande:
(i) Erteilung einer Bestellung durch den Käufer unter Bezugnahme auf ein bindendes Angebot Hachs, oder
(ii) Bestätigung einer Bestellung des Käufers durch Hach, oder (iii) Beginn der Ausführung der Leistung seitens Hach gemäß der Bestellung des Käufers.


3. STORNIERUNG:

3.1 Der Käufer ist berechtigt, Warenbestellungen zu stornieren, sofern die Waren im Originalzustand binnen 30 Tagen nach Lieferung auf Kosten des Käufers retourniert werden; Hach darf die Rücknahme davon abhängig machen, dass der Käufer im angemessenen Umfang die Auslagen Hachs für Handling, Prüfung, Lagerhaltung, Versand und Buchhaltung trägt.

3.2 Hach ist berechtigt, Bestellungen von Waren ganz oder teilweise zu stornieren, soweit der Käufer für diese Waren trotz Fristsetzung nicht die erforderlichen Importgenehmigungen oder örtlich geforderten Zertifikate beibringt oder sonstige Liefervoraussetzungen nicht erfüllt.

3.3 Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben von den obigen Bestimmungen unberührt.

4. WARENLIEFERUNGEN: Lieferungen von Waren werden CPT (Incoterms 2020) ab Hachs Lager in Berlin, Deutschland, ausgeführt. Hach ist jederzeit berechtigt nach eigenem Ermessen, Teillieferungen von Produkten an den Käufer vornehmen, sofern diese für den Käufer zumutbar sind. Jede Lieferung stellt einen separaten Verkauf dar, und der Käufer hat für die gelieferten Einheiten zu zahlen, unabhängig davon, ob eine solche Lieferung eine vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags darstellt. Hach wird sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bemühen, Waren gemäß den im Vertrag vorgesehenen Fristen bzw. Zeitpunkten zu liefern, oder, sofern derartige Zeitangaben fehlen, innerhalb der bei Hach üblichen Lieferzeiträume für Waren. Gegen Zuzahlung kann mit dem Käufer vereinbart werden, dass Waren eilig geliefert werden.


5. PRÜFUNG & KOSTEN: Der Käufer ist verpflichtet, die gemäß dem Vertrag gelieferten Waren unverzüglich nach deren Erhalt zu prüfen und zu akzeptieren. Sollte die Ware nicht mit den geltenden Spezifikationen übereinstimmen, wird der Käufer Hach unverzüglich schriftlich über diese Abweichung informieren. Hach erhält eine angemessene Gelegenheit, die nicht konformen Waren nach eigenem Ermessen zu reparieren oder zu ersetzen. Hach wird nach eigenem Ermessen die Reparaturen in einem von Hach bestimmten Werk oder am Standort des Käufers durchführen. Ein Käufer, der Garantieleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss sich mit Hach in Verbindung setzen, um Anweisungen über den Reparaturort und die damit verbundene Logistik zu erhalten. Im Falle von nicht konformen Waren übernimmt Hach die Versandkosten von/zur ursprünglichen Kaufadresse in der EU, wenn der Versand mit dem von Hach bevorzugten Transportunternehmen vereinbart wurde; alle anderen Formen des Versands, der Versand und/oder Reparaturen außerhalb der EU sowie die Kosten für die Deinstallation und Installation gehen zu Lasten des Käufers. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren angenommen hat und dass er auf eine solche Abweichung verzichtet, wenn eine solche schriftliche Mitteilung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Lieferung bei Hach eingeht. Dies gilt nicht für versteckte Mängel/Nichtkonformitäten der Ware; der Käufer muss Hach unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich benachrichtigen.


6. GEBRAUCHSBESCHRÄNKUNGEN: Der Käufer wird die Waren nur für die in Hachs Katalogen oder sonstigen Produktbeschreibungen beschriebenen Anwendungen einsetzen. Die Gewährleistung für jeden anderen Gebrauch lehnt Hach ab, es sei denn, Hach hat einer solchen Anwendung zuvor schriftlich zugestimmt. Der Käufer wird die Waren unter keinen Umständen in oder für Arzneimittel, Nahrung, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika oder human- oder tiermedizinischen Anwendungen einsetzen. Außerdem wird der Käufer nicht in Anwendungen einsetzen, die ein besonderes Medizinprodukt erfordern, es sei denn, die Ware ist hierfür ausdrücklich zugelassen.


7. PREISE & LIEFERMENGEN:

7.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich mit Lieferung gemäß CPT (Incoterms 2020). Die aufgeführten Preise stellen einen Kostenvoranschlag für die Produkte/Dienstleistungen auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten dar. Die tatsächlich berechneten Beträge werden am Tag der Lieferung zusammen mit den tatsächlichen Frachtkosten und der Hach Liefer- und Transportrichtlinie festgelegt. Darüber hinaus ist Hach berechtigt, einen vorübergehenden Preisaufschlag zu erheben, wenn sich die Kosten in der Lieferkette (z.B. Material-, Arbeits- und Frachtkosten) seit Vertragsabschluss erheblich erhöht haben.

7.2 Alle Preise sind stets als Nettopreise angegeben; sie verstehen sich insbesondere ohne MWSt., Zölle (soweit diese gem. CPT (Incoterms 2020) dem Käufer zugewiesen sind), Kosten für besondere Leistungen wie Versicherungen, Maklergebühren, besondere Erlaubnisse oder Zertifikate, oder andere Kosten, die aufgrund der Warenlieferung anfallen. Der Käufer wird MWSt., Zölle (wie gem. CPT (Incoterms 2020) vorgesehen) und die übrigen Kosten und Gebühren übernehmen oder Hach einen akzeptablen Befreiungsnachweis vorlegen; diese Verpflichtung besteht auch nachvertraglich fort.

7.3 Dem Käufer wird ein Mindermengenzuschlag von 49 € für jede Einzelbestellung unter 149 € berechnet, ausgenommen Bestellungen die Online über die Website von Hach aufgegeben werden. Hach behält sich das Recht vor, die festgelegten Mindestbestellmengen vor Vertragsabschluss zu ändern und wird den Käufer entsprechend informieren.

7.4 Falls der Käufer über die im Vertrag beschriebenen Waren oder Dienstleistungen hinaus weitere Waren oder Dienstleistungen bestellen möchte oder erhebliche Änderungen der Waren oder Dienstleistungen wünscht, steht Hach eine angemessene zusätzliche Vergütung zu.


8. ZAHLUNGEN:

8.1 Alle Zahlungen sind in Euro zu leisten, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

8.2 Bei Internetbestellungen ist der Kaufpreis zu dem Zeitpunkt und in der Weise zu entrichten, wie dies auf der jeweiligen Website beschrieben ist. Rechnungen für alle anderen Bestellungen werden innerhalb 30 Tagen nach Zugang fällig; Zahlungen sind auf das auf der Vorderseite von Hachs Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Bei Käufern ohne bekannten Bonitätsstatus darf Hach bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte verlangen.

8.3 Falls Zahlungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang geleistet werden, darf Hach, unbeschadet gesetzlicher Rechte: a) weitere Lieferungen aussetzen, bis die fälligen Rechnungen beglichen sind, b) weitere Lieferungen von Barzahlung bei Auslieferung oder Bar-Vorauszahlung abhängig machen, selbst wenn die fälligen Rechnungen später ausgeglichen werden, c) Zinsen gemäß § 456 UGB und/ oder eine Bearbeitungsgebühr von 40 EUR als pauschalierten Schadensersatz (§ 1336 ABGB) verlangen, d) vom Vertrag zurücktreten und die unbezahlten Waren herausverlangen, sofern der Käufer auch nach angemessener Fristsetzung keine Zahlung leistet, e) die oben beschriebenen Rechte auch kumulativ ausüben. Hachs Recht, weiteren Verzugsschadensersatz zu verlangen, insbesondere Rechtsverfolgungskosten ersetzt zu verlangen, bleibt unberührt.

8.4 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt.

8.5 Falls Hach nach Vertragsabschluss Kenntnis von Umständen erlangt, die das Risiko der Nichterfüllung durch den Käufer nahelegen, darf Hach Barzahlung oder andere Sicherheiten verlangen. Falls der Käufer diese trotz angemessener Fristsetzung nicht beibringt, darf Hach vom Vertrag zurücktreten.

8.6 Eigentum an Waren und Ergebnissen von Dienstleistungen geht an den Käufer erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, der Servicegebühr oder sonst vereinbarten Vergütung für diese Waren oder Dienstleistungen über. Auf Verlangen von Hach wird der Käufer auf seine Kosten mit Hach kooperieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um diesen Eigentumsvorbehalt durchzusetzen.

8.7 Der Käufer und Hach sind sich des Betrugsrisikos bewusst, dass sich ergeben kann, wenn Personen im Namen eines Unternehmens sofortige Zahlung auf ein neues Konto verlangen. Um dieses Risiko auszuschließen, wird der Käufer neue oder geänderte Bankverbindungen telefonisch bei Hachs Finanzabteilung (Forderungsmanagement) unter der Nr. +49 (0) 30 809 860 anmelden, bevor Gelder zu diesen Konten überwiesen werden. Die Parteien sind sich einig, dass sie niemals Bankverbindungen ändern und dann sofortige Zahlung verlangen, sondern stets eine Wartezeit von zehn (10) Tagen zur Überprüfung verstreichen lassen, und ausstehende Beträge erst dann zur Zahlung auf die neuen Konten fällig stellen. Zahlungen des Käufers auf neue Konten, die nicht wie oben beschrieben telefonisch bestätigt wurden, wirken nicht schuldbefreiend.


9. BESCHRÄNKTE GARANTIE:

Hach garantiert, dass die im Rahmen des Vertrages verkauften Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und bei Verwendung gemäß den Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers den ausdrücklichen schriftlichen Garantien für die gekauften Waren entsprechen. Die Gewährleistungsfrist für Waren beträgt vierundzwanzig (24) Monate ab Lieferung, es sei denn, eine kürzere oder längere Frist ist ausdrücklich in der entsprechenden Bedienungsanleitung von Hach angegeben oder wurde zwischen den Parteien für die betreffenden Waren schriftlich vereinbart; in diesem Fall gilt die kürzere oder längere Frist. Hach garantiert, dass die im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungen für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach Beendigung der Dienstleistungen frei von Verarbeitungsfehlern sind. Bei den von Hach für die Erbringung der Dienstleistungen gelieferten Teilen kann es sich um neue oder überholte Teile handeln, die in ihrer Funktion neuen Teilen gleichwertig sind. Hach behält sich das Recht vor, während eines Serviceeinsatzes ausgetauschte Teile, die aufgrund von normalem Verschleiß ausgetauscht werden, zum Listenpreis in Rechnung zu stellen, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, diese Teile zu bezahlen. Für Ersatzteile gilt eine Garantie von neunzig (90) Tagen oder, falls länger, die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantie für die reparierte Ware. Alle nicht funktionierenden Teile, die von Hach repariert werden, gehen in das Eigentum von Hach über. Auf Verbrauchsmaterialien wie z.B. Reagenzien, Batterien, Quecksilberzellen und Glühbirnen werden keine Garantien gewährt. Alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Gewährleistungen, Bedingungen und Zusicherungen, die sich aus einem Gesetz, einer Rechtsvorschrift, dem Handelsbrauch oder anderweitig ergeben, einschließlich der stillschweigenden Gewährleistung der Marktgängigkeit und der Eignung für einen bestimmten Zweck, werden hiermit ausgeschlossen. Jegliche Änderungen an den Produkten, die nicht von Hach oder seinen autorisierten Personen vorgenommen wurden, und/oder die Verwendung von Teilen, die nicht ursprünglich von Hach oder seinem Erstausrüster hergestellt wurden, machen diese beschränkte Garantie ungültig. Das einzige Rechtsmittel für Produkte, die dieser eingeschränkten Garantie nicht entsprechen, ist nach angemessener Wahl von Hach der Ersatz, die Reparatur, die Nacherfüllung der nicht konformen Leistungen, die Gutschrift oder die (teilweise oder vollständige) Rückerstattung des Kaufpreises. Siehe Klausel 5 ÜBERPRÜFUNG & KOSTEN für Einzelheiten über den Ort und die Aufteilung der Logistikkosten für Reparaturen und Ersatzleistungen. Diese Abhilfe gilt nicht als fehlgeschlagen, solange Hach bereit ist, die Reparatur, den Ersatz oder die Nacherfüllung, die Gutschrift oder die Rückerstattung zu leisten. Hach behält sich das Recht vor, die Garantie für Produkte auszuschließen, die nicht von Hach-Technikern oder einem zertifizierten Hach-Händler in Betrieb genommen wurden; jede Reparatur solcher Produkte geht zu Lasten des Käufers.



10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

10.1 Unbeschadet der Regelungen des Abschnitts 10.2 ist Hachs gesetzliche Haftung auf Schadensersatz folgendermaßen beschränkt:

I. Hach haftet bei leicht fahrlässigem Verstoß gegen eine vertragliche Kardinalpflicht nur auf den typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung den Käufer in die Lage versetzt, den nach Vertragsinhalt und -zweck vorausgesetzten Erfolg zu erreichen, und jene Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Käufer regelmäßig verlässt und verlassen darf.

II. Hach haftet nicht bei fahrlässigem Verstoß gegen eine vertragliche Nebenpflicht.

III. Die Gesamthaftung von Hach, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages oder der Verpflichtungen von Hach im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung und/oder der Verwendung der Produkte ergibt, übersteigt in keinem Fall insgesamt einen Betrag, der dem Doppelten des tatsächlich an Hach für die gelieferten Produkte gezahlten Betrags entspricht.


10.2 Die obigen Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz), die Haftung für Garantieversprechen, die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, oder schuldhafte verursachte Körper- und Gesundheitsschäden.


11. MARKEN UND ANDERE WARENZEICHEN

11.1 Der Käufer darf Ursprungshinweise an und innerhalb der Ware, hierunter insbesondere Marken, Angaben und Zeichen auf Schildern oder gegossenen, geformten oder maschinell bearbeiteten Teilen der Waren weder entfernen noch verändern.

11.2 Der Käufer darf Patent- oder Seriennummern an und innerhalb der Waren, hierunter insbesondere auf Schildern oder gegossenen, geformten oder maschinell bearbeiteten Teilen der Waren weder entfernen noch verändern.


12. SOFTWARE: Die Bedingungen für Software-Lizenzen richten sich nach den besonderen Software-Lizenzverträgen, die den Software-Speichermedien beigegeben sind. Auf Anfrage des Käufers wird Hach diese Bedingungen vor Vertragsabschluss im Sinne von Nr. 2 dieser AGB mitteilen. Falls derartige besondere Bedingungen nicht verwendet werden, und für alle andere Software außer Open Source Software, erhält der Käufer von Hach eine persönliche, nicht-exklusive Lizenz für den Zugang zur und Gebrauch der Software, soweit dies zur Verwendung der vom Käufer erworbenen Produkte notwendig ist. Außerdem darf der Käufer die Software verwenden, soweit dies urheberrechtlich ausdrücklich zum Zweck der Sicherung, Betrachtung, Untersuchung oder zum Funktionstest der Software oder zur Prüfung der Funktion mit anderen Programmen vorgesehen ist. Der Käufer erkennt diese Lizenzbedingungen ausdrücklich an. Soweit Hach Open Source Software bereitstellt, darf der Käufer diese gemäß den Lizenzbedingungen verwenden, zu denen die Open Source Software verfügbar ist. Rechteinhaber dieser Software ist stets der Lizenzgeber.


13. GESCHÜTZTE INFORMATIONEN; DATENSCHUTZ: Unter "geschützten Informationen" sind alle Informationen, technischen Daten oder Know-how in jeglicher Form zu verstehen, unabhängig davon, ob sie dokumentiert, in maschinenlesbaren oder physischen Komponenten, Masken oder Grafiken oder auf andere Weise enthalten sind, die Hach als geschützte Informationen betrachtet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Service- und Wartungshandbücher. Der Käufer und seine Kunden, Mitarbeiter und Vertreter sind verpflichtet, alle derartigen geschützten Informationen, die sie direkt oder indirekt von Hach erhalten haben, vertraulich zu behandeln und sie nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Hach weiterzugeben oder offenzulegen oder sie für die Herstellung, Beschaffung, Wartung oder Kalibrierung von Produkten oder ähnlichen Produkten zu verwenden oder zu veranlassen, dass solche Produkte von einer anderen Quelle hergestellt, gewartet oder kalibriert werden, oder sie zu vervielfältigen oder anderweitig zu nutzen. Alle diese urheberrechtlich geschützten Informationen bleiben Eigentum von Hach. Dem Käufer oder seinen Kunden, Mitarbeitern oder Vertretern wird weder ausdrücklich noch stillschweigend ein Recht oder eine Lizenz in Bezug auf die geschützten Informationen oder ein Patentrecht oder ein anderes Eigentumsrecht von Hach gewährt, mit Ausnahme der begrenzten Nutzungslizenzen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. In Bezug auf die vom Käufer an Hach gelieferten personenbezogenen Daten garantiert der Käufer, dass er ordnungsgemäß befugt ist, diese Daten zu übermitteln und offenzulegen, und dass der Käufer alle geltenden Datenschutzgesetze einhalten wird. Der Käufer erkennt an, dass Hach die Informationen und persönlichen Daten des Käufers in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien von Hach verwaltet, die unter https://at.hach.com/termsandconditions abrufbar sind und durch Verweis hierin aufgenommen werden.

14. BESONDERE REGELUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGEN

14.1 Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus Hachs Angebot und/ oder Auftragsbestätigung für die bestellten Dienstleistungen.

14.2 Zahlungen für Dienstleistungen sind entweder am Tag der Leistungserbringungen oder mit Eingang der Rechnung fällig, je nachdem, was später eintritt.

14.3 Änderungen und zusätzliche Vergütung für Dienstleistungen: Dienstleistungen die aufgrund der folgenden Umstände erbracht werden müssen, sind zusätzlich für Arbeitsaufwand, Reisen und Teile zu vergüten: (a) Änderungen an Waren, die Hach nicht schriftlich gestattet hat; (b) Beschädigungen, die auf unrichtigen Gebrauch oder Umgang, auf Unfälle, Fahrlässigkeit, Stromschläge, oder Verwendung in einem Umfeld oder einer Anwendung zurückzuführen sind, für die die Waren nicht konzipiert sind bzw. die nicht in Hachs Produkthandbuch vorgesehen ist; (c) die Verwendung von Teilen oder Anbauten, die nicht Hach geliefert hat; (d) Beschädigungen aufgrund von Kriegshandlungen, Terrorismus oder Naturkatastrophen; (e) Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten; (f) fehlende Vorbereitungsmaßnahmen gemäß Hachs Anweisung; oder (g) Reparaturen, die zum Erreichen der Herstellerspezifikationen bei Aktivierung eines Dienstleistungsvertrags notwendig sind.

14.4 Gewöhnliche Geschäftszeiten für die Erbringung von Dienstleistungen sind die örtlichen Bürozeiten von Montag bis Freitag, nicht jedoch staatliche Feiertage.

14.5 Die Verpflichtung zur Abnahme von Dienstleistungen durch den Käufer richtet sich nach § 640 BGB. Es soll stets ein Abnahmeprotokoll erstellt werden, das sowohl Hach als auch der Käufer unterzeichnen.



15. ZUGANG ZU ANLAGEN / VORBEREITUNG / ARBEITSSICHERHEIT / UMWELTSCHUTZBESTIMMUNGEN:

15.1 Bei der Ausführung von Dienstleistungen durch Hach wird der Käufer unverzüglich Zugang zu seinen Anlagen gewähren.

15.2 Der Käufer ist alleine verantwortlich für die Ausführung von Back-ups oder anderen Datensicherungen vor Ausführung von Dienstleistungen zum Zweck des Schutzes von Daten vor Verlust, Beschädigung oder Zerstörung.

15.3 Den Käufer trifft die alleinige Verkehrssicherungspflicht und Kontrolle seiner Liegenschaften und Anlagen, einschließlich jener Bereiche, in denen Hachs Mitarbeiter oder Auftragnehmer Reparaturen, Wartungen oder sonstige Dienstleistungen ausführen. Der Käufer wird während der Ausführung der Dienstleistungen auf die Einhaltung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Gewährleistung des Arbeitsschutzes und des Schutzes der Anlagen und Geräte achten.

15.4 Der Käufer ist als Verursacher von allen aus den Dienstleistungen resultierenden Abfällen anzusehen, einschließlich gefährlicher Abfälle. Der Käufer ist allein für die Entsorgung aller Abfälle verantwortlich und kostenpflichtig.

15.5 Der Käufer wird auf seine Kosten Hachs Mitarbeitern und Auftragnehmern, die auf den Liegenschaften des Käufers arbeiten, alle Informationen und Trainings zukommen lassen, die nach einschlägigen Sicherheitsstandards und dem Regelwerk des Käufers erforderlich sind. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass alle Waren, an denen Dienstleistungen auszuführen sind, sich an einem Ort befinden bzw. dorthin verbracht werden, wo die Sicherheit der Hach-Techniker gewährleistet ist und die Arbeitsbedingungen die störungsfreie Ausführung der Dienstleistungen gewährleisten. Hachs Techniker werden unter unsicheren Bedingungen die Arbeit nicht aufnehmen und der Käufer hat diejenigen Kosten zu tragen, die wegen Abbruch von Terminen und Neuterminierung und Arbeitsfortsetzung wegen Nichtbeachtung der Sicherungspflichten entstehen.

15.6 Falls der Käufer verlangt, dass Hachs Mitarbeiter oder Auftragnehmer an vom Käufer veranstalteten Sicherheits- oder Compliance-Trainingsprogrammen teilnehmen, wird der Käufer Hach den gewöhnlichen Stundensatz zzgl. Spesen zahlen. Die Teilnahme an solchen Trainings führt nicht zur Gewährung oder Erweiterung von Hachs Produkt-Gewährleistung oder anderer Pflichten und ist nicht als Änderung, Erweiterung, Einschränkung oder Ablösung des Vertrags zu sehen.



16. EXPORT- UND IMPORTGENEHMIGUNGEN UND GESETZESTREUE:

16.1 Soweit nicht abweichend im Vertrag geregelt, ist der Käufer für das Einholen aller erforderlichen Einfuhrgenehmigungen verantwortlich und trägt (entsprechend CPT, Incoterms 2020) alle damit verbundenen Risiken und Kosten.

16.2 Hach gewährleistet, dass alle vertragsgemäß gelieferten Produkte den für die Herstellung und Lieferung geltenden Gesetzen und Regularien der Europäischen Union entsprechen. Der Käufer wird alle Gesetze und Regularien der E.U. und aller anderen anwendbaren Rechtsordnungen befolgen, die sich auf die Installation und den Gebrauch der Produkte beziehen, hierin eingeschlossen Import- und Exportkontrollgesetze, und wird alle Ausfuhrgenehmigungen einholen, die im Zusammenhang mit nachfolgendem Export, Re-Export, Weiterleitung oder Anwendung der vertragsgemäß gelieferten Produkte und Technologien erforderlich werden.

16.3 Der Käufer wird Hachs Produkte oder Technologien nicht für den Gebrauch bei der Konzeption, Entwicklung, Herstellung, Anwendung oder Lagerung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Flugkörpern (weiter-)verkaufen, exportieren oder re-exportieren oder sie in Anlagen einsetzen, die in die obigen Aktivitäten eingebunden sind.

16.4 Der Käufer ist kein Beauftragter oder Vertreter Hachs und wird sich als solcher unter keinen Umständen darstellen, es sei denn, der Käufer ist formell von Hachs Compliance-Abteilung überprüft worden und hat hierauf ein besonderes Vollmachtsschreiben erhalten, das Umfang und Einschränkungen der Vollmacht festlegt.

16.5 Der Käufer wird sich an alle örtlichen, nationalen oder internationalen Gesetze zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, zur Einflussnahme und zu unerlaubten Geschenken halten, hierunter auch §§ 302 ff öStGB und den U.S. Foreign Corrupt Practices Act („FCPA“), soweit sich diese auf die Geschäftstätigkeit des Käufers in Verbindung mit dem Vertrag beziehen. Der Käufer wird im Zusammenhang mit seiner Geschäftstätigkeit in Verbindung mit dem Vertrag Zahlungen oder andere geldwerte Leistungen keiner natürlichen oder juristischen Person, keinem Beamten, sonstigen Regierungsmitarbeiter oder Mitarbeiter eines Regierungsunternehmens, keiner politischen Partei oder ihren Mandatsträgern, und keinem Regierungs- oder Parteiamtskandidaten direkt oder indirekt anbieten, zusagen, zahlen oder sonst zukommen lassen, um diese Personen oder Organisationen dazu zu beeinflussen, Hach oder dem Käufer einen nicht gerechtfertigten geschäftlichen Vorteil zu verschaffen oder zu erhalten, oder in sonstiger Weise den Zweck oder Effekt haben, Bestechung im öffentlichen oder privatgeschäftlichen Verkehr, die Annahme oder Duldung von Einflussnahme oder unerlaubten Geschenken oder sonstige ungesetzliche oder unerlaubte Mittel zur Geschäftsanbahnung oder Vorteilserreichung umzusetzen. Hach legt dem Käufer nahe, von der Möglichkeit des „Speak Up!“ Gebrauch zu machen, wenn er in Bezug auf den Vertrag von Gesetzesverstößen oder Verletzungen von Regularien oder der Veralto Standards of Conduct („SOC“) Kenntnis erhält. Unter https://www.veralto.com/integrity-compliance und www.veraltointegrity.com sind die SOC bzw. Zugang zu Hachs Helpline Portal zu finden.



17. HÖHERE GEWALT: Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtungen des Käufers haftet weder Hach noch der Käufer für vollständige oder teilweise Leistungsverzögerungen, oder für Verluste, Schäden, Kosten oder Ausgaben, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, wie z. B. höhere Gewalt, Feuer, Streiks, Epidemien, Pandemien, Embargos, Handlungen der Regierung oder anderer ziviler oder militärischer Behörden, Krieg, Aufruhr, Transportverzögerungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Arbeitskräften, Materialien, Produktionsanlagen oder Transportmitteln oder andere ähnliche Ursachen ("Ereignis höherer Gewalt"). In einem solchen Fall hat die verzögerte Partei die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen. Die verzögerte Partei bemüht sich nach Kräften, den Ausfall oder die Verzögerung zu beenden und sicherzustellen, dass die Auswirkungen eines solchen Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich gehalten werden. Die von der Verzögerung betroffene Partei kann: (a) die Erfüllungsfrist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt verlängern oder (b) vom nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne Vertragsstrafen auszulösen und ohne in Verzug zu geraten oder als vertragsbrüchig angesehen zu werden, wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage andauert. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit von Hach beeinträchtigt, ihre Verpflichtungen zum vereinbarten Kaufpreis zu erfüllen, oder wenn die Kosten von Hach infolge eines solchen Ereignisses höherer Gewalt höher sind, kann Hach den Kaufpreis nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer entsprechend erhöhen.


18. ABTRETUNGSVERBOT: Der Käufer darf den Vertrag oder vertragliche Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Hachs übertragen oder abtreten.



19. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND:

19.1 Auf die Anwendung, Interpretation und Ausführung des Vertrages und der darauf bezogenen Rechtshandlungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss der Übereinkunft über den internationalen Güterhandel (CISG).

19.2 Soweit nicht Hach und der Käufer ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren, ist Wien ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertragsbezogenen Rechtsstreitigkeiten, die die Parteien nicht gütlich beilegen können. Hach ist jedoch außerdem berechtigt, den Käufer am Gericht des Sitzes des Käufers zu verklagen.


20. NEBENABREDEN, VERTRAGSÄNDERUNGEN

20.1 Diese AGB bilden die Einigung der Parteien abschließend ab und ersetzen alle früheren Abreden und Erklärungen der Parteien, gleich ob in schriftlicher oder mündlicher Form.

20.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind für Hach nur dann verpflichtend, wenn sie schriftlich vereinbart werden, sich eindeutig auf diese AGB beziehen und die entsprechende Vereinbarung von einem zeichnungsberechtigten Vertreter Hachs unterzeichnet wird.

20.3 Falls sich einzelne Bestimmungen dieser AGB bzw. eines Vertrages als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB bzw. des Vertrages unberührt.

20.4 Die englischsprachige Fassung der AGB ist nur als Übersetzungshilfe vorgesehen; im Falle von Lücken oder Widersprüchen geht stets die deutschsprachige Fassung vor.

21. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG:

Weder Hach noch die von Hach entschädigten Parteien haften gegenüber den vom Käufer entschädigten Parteien unter irgendwelchen Umständen für besondere, dreifache, zufällige oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden an oder Verlust von Eigentum, das nicht für die gemäß dem Vertrag gekauften Produkte bestimmt ist; Schäden, die bei der Installation, der Reparatur oder dem Ersatz entstehen; entgangene Gewinne, Einnahmen oder Gelegenheiten; Nutzungsausfall; Verluste, die sich aus oder im Zusammenhang mit Ausfallzeiten der Produkte oder ungenauen Messungen oder Berichten ergeben; die Kosten für Ersatzprodukte; oder Ansprüche von Kunden der vom Käufer entschädigten Parteien für solche Schäden, unabhängig davon, wie sie verursacht wurden und ob sie auf Gewährleistung, Vertrag und/oder unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung oder sonstigem) beruhen. Die Gesamthaftung von Hach und den von Hach entschädigten Parteien, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages oder der Verpflichtungen von Hach im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, dem Verkauf, der Lieferung und/oder der Verwendung der Produkte ergibt, übersteigt in keinem Fall den doppelten Betrag des tatsächlich an Hach für die gelieferten Produkte bezahlten Betrages.



22. GESAMTE VEREINBARUNG, KÜNDIGUNG UND ÄNDERUNG:

Diese Verkaufsbedingungen stellen zusammen mit den hierin beschriebenen Verträgen (die diese Bedingungen enthalten) die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Zusicherungen. Nach einer schriftlichen Mitteilung mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen kann Hach nach eigenem Ermessen jede Bestellung für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen kündigen und eine anteilige Rückerstattung für im Voraus bezahlte oder nicht gelieferte Waren und/oder Dienstleistungen vornehmen. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen in irgendeinem Umfang für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen davon unberührt und sind weiterhin gültig und durchsetzbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Eine Änderung oder Modifizierung dieser Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages ist für Hach nur dann verbindlich, wenn sie in einer schriftlichen Urkunde enthalten ist, in der ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine Änderung dieser Geschäftsbedingungen und/oder eines bestimmten Vertrages handelt und die von einem bevollmächtigten Vertreter von Hach unterzeichnet wurde. Hach lehnt zusätzliche oder widersprüchliche Bedingungen, die vom Käufer angeboten werden, jederzeit ab, unabhängig davon, ob diese Bedingungen die vorliegenden Bedingungen wesentlich verändern oder nicht, und ungeachtet der Annahme der Bestellung des Käufers für die beschriebenen Waren und Dienstleistungen durch Hach.


Besondere Bedingungen für RTC Services

1.Wenn der Käufer Real Time Control Services (RTC Services) bestellt hat, gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Hach Produkten die folgenden besonderen Bedingungen für RTC Services. Im Falle von Widersprüchen, gelten diese besonderen Bedingungen für RTC Services vorrangig.

 

2.Bei RTC-Services überwacht Hach die Sensorausrüstung sowie RTC Module des Käufers aus der Ferne und prüft bestimmte Sensor- und RTC-Daten, um dem Käufer Anleitungen zu Wartung der Sensorausrüstung und der RTC Module zu geben.

 

3.Die Hach Remote Services umfassen: Fernüberwachung der Anlage und der RTC Module mit aktiver Rückmeldung von Warnungen und Fehlern; schnelle Unterstützung bei technischen Defekten oder Problemen an der Hach-Sensorausrüstung mit Remote-Fehlerbehebung durch dedizierte Experten des technischen Supports von Hach; Zugang zum laufenden technischen Support von Hach für RTC-Lösungen; Erinnerung an vorbeugende Wartung; Überprüfung und Empfehlungen zu möglichen Anpassungen der RTC-Einstellungen; Software-Updates (falls erforderlich); Backup des Systems und Speicherung der Sensordaten.

 

4.Die Fernkonnektivität wird über TeamViewer© erreicht.

 

5.Sofern der Käufer CLAROS-Dienste bestellt hat, gelten die besonderen Bedingungen für CLAROS-Dienste ( https://www.hach.com/claros/terms) („CLAROS-Bedingungen“), die durch Bezugnahme in die vorliegenden Bedingungen aufgenommen werden und Teil dieser Bedingungen sind

 

6.Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Hach sich mit dem RTC-System des Käufers aus der Ferne verbindet und auf dieses zugreift, um diese Leistungen erbringen zu können. Soweit möglich, wird Hach den Käufern im Voraus über jede Fernverbindung mit dem RTC-System informieren.

 

7.Verantwortlichkeiten des Käufers

7.1 Analytische Instrumentierung:  Die Auswahl der geeigneten Messtechnik, die korrekte Installation sowie der angemessene Betrieb und die Wartung der analytischen Instrumentierung sind entscheidend für die Erlangung genauer Messdaten.  Diese Aufgaben liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.

7.2 Konnektivität zum Internet:  Für den Fernzugriff auf und die Interaktion mit dem RTC-System müssen die RTC-Module über das Internet mit dem Hach Service verbunden sein. Die Anbindung an das Internet liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers.

 

8. Unter Berücksichtigung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Hach-Produkte festgelegten Haftungsbeschränkungen übernimmt Hach im Rahmen der Durchführung der RTC-Services insbesondere keine Haftung für Schäden, Ansprüche, Strafen oder Aufwendungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit (1) einem Versagen der Anlage oder des Geräts durch den Käufer, (2) den Betriebsergebnissen, (Sensor)Daten, Werten, Ablaufwerte/Kennzahlen der Anlage oder des Geräts des Käufers, (3) einem fehlerhaften oder unvollständigen Integrationskonzept (z.B. fehlende Implementierung von Rückfallebenen in SPS Programmen, welche die RTC Sollwerte verarbeiten) des RTC Systems in die Anlage oder des Geräts des Käufers, (4) einem unbefugten Zugriff Dritter auf (Sensor)Daten, (Ablauf)Werte, Kennzahlen oder den Betrieb der Anlage oder des Geräts des Käufers ergeben.

 

Datum der letzten Überarbeitung: 12.4.2023